einstweilige Verfügung des Freistaates Bayern statt.
Damit ist dem englischen Verleger Peter McGee «die Herstellung und Verbreitung kommentierter Auszüge aus "Mein Kampf" verboten», wie es in einer Mitteilung des Gerichts hieß.
McGee, der seiner Wochenzeitung «Zeitungszeugen» Auszüge aus der Hetzschrift beilegen wollte, war schon vor dem Urteil zurückgerudert und hatte angekündigt, Auszüge aus dem Hitler-Buch nicht zu veröffentlichen, solange der Rechtsstreit laufe. Am Donnerstag sollen die Originalzitate nun unleserlich erscheinen - nicht geschwärzt, aber mit einer Art Nebel überzogen.
Das bayerische Finanzministerium hält die Urheberrechte an «Mein Kampf».
dpa/wb