«Der Befehl fordert zum rücksichtslosen Gebrauch der Schusswaffe ohne Vorwarnung an der Grenze auf - auch gegen Frauen und Kinder», sagte der Sprecher der Stasi-Unterlagenbehörde. Die Aufarbeitung der Vorfälle an der DDR-Grenze erhalte damit eine neue Qualität, sagte der Sprecher. Bislang habe der Schusswaffengebrauch als letztes Mittel gegolten, um Flüchtlinge zu stoppen. Die DDR-Führung hatte stets behauptet, es habe keinen «Schießbefehl» gegeben.
Das in der Magdeburger Außenstelle der Stasi Unterlagenbehörde gefundene Dokument befahl einer Spezialeinheit des DDR-Geheimdienstes, deren Angehörige als normale Grenzsoldaten getarnt waren, das sofortige Schießen auf flüchtende Grenzsoldaten, selbst wenn diese Frauen und Kinder mitnahmen. In der Berliner Dienstanweisung vom 1. Oktober 1973 heißt es: «Zögern Sie nicht mit der Anwendung der Schusswaffe, auch dann nicht, wenn die Grenzdurchbrüche mit Frauen und Kindern erfolgen, was sich die Verräter schon oft zunutzegemacht haben.»
Birthler-Behörde: Erster bedingungsloser Grenz Schießbefehl gefunden
Erstmals ist in den Stasi-Unterlagen aus der ehemaligen DDR ein bedingungsloser Schießbefehl gegen DDR Flüchtlinge entdeckt worden.