Voraussetzung sei, dass sich die Lokführergewerkschaft GDL bereiterkläre, für den Zeitraum des Vermittlungsverfahrens auf einen Streik zu verzichten.
Zuvor hatte der Arbeitgeberpräsident Hundt seine Forderung nach einem Eingreifen des Gesetzgebers bekräftigt. Hundt sieht die Tarifautonomie wegen der zunehmenden Konflikte mit Spartengewerkschaften wie der GDL in Gefahr. Da bei der Bahn ein gültiger Tarifvertrag bereits existiere, sei der Flächentarifvertrag durch einen Arbeitskampf einer kleinen Gruppe von Beschäftigten «akut gefährdet», so Hundt in einer Erklärung.
Gericht schlägt im Bahnkonflikt Vergleich vor
Im Tarifkonflikt bei der Deutschen Bahn hat das Arbeitsgericht Nürnberg heute vorgeschlagen, das Streikverbot für die Lokführer vorerst außer Kraft zu setzen.