Flüchtlinge und Ausländer, die aus menschenrechtlichen Gründen vor Abschiebung geschützt werden, müssten ihren Wohnort frei wählen können, erklärte das UN-Flüchtlingskommissariat, UNHCR, in einer Stellungnahme. Die Praxis deutscher Behörden, den betroffenen Personen die freie Wahl des Wohnsitzes zu verweigern, wenn sie öffentliche Sozialleistungen beziehen, sei «unvereinbar mit dem Völker- und Europarecht», hieß es. Begründet wird die Einschränkung des Rechts auf Freizügkeit mit dem Ziel, eine unkontrollierte Binnenwanderung von ausländischen Sozialhilfeempfängern zu verhindern. So solle eine Verschiebung der Kosten zwischen Ländern und Gemeinden vermieden werden.
UNHCR wirft Deutschland in Flüchtlingsfrage Völkerrechtsbruch vor
Die Vereinten Nationen haben Deutschland wegen unzulässiger Auflagen für anerkannte Flüchtlinge einen Bruch des Völkerrechts vorgeworfen.