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Gericht: Kriegsrecht in Polen war illegal - Bewährungsstrafe

12.01.201219:30
Stanislaw Kania, der einstige Generalsekretär der Kommunistischen Partei Polens
Stanislaw Kania, der einstige Generalsekretär der Kommunistischen Partei Polens

Vor 30 Jahren wurde in Polen das Kriegsrecht verhängt. Das kommunistische Regime wollte so die Demokratiebewegung stoppen. Der damalige Innenminister wurde nun verurteilt. 

30 Jahre nach Verhängung des Kriegsrechts in Polen ist der damalige Innenminister, General Czeslaw Kiszczak, zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Eine Strafkammer des Bezirksgerichts Warschau sprach den 86-jährigen am Donnerstag wegen der Bildung einer illegalen bewaffneten Gruppe und Menschenrechtsverbrechen unter kommunistischer Herrschaft schuldig.

Zwei weitere Mitglieder des Staatsrats kamen straflos davon. Kiszczak war zur Urteilsverkündung nicht anwesend, er ließ sich durch seine Anwälte vertreten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der damaligen Staatsführung sei bewusst gewesen, "dass der Kriegszustand gegen das Gesetz verstieß", hieß es in der Urteilsbegründung. Zum Zeitpunkt der Verhängung des Kriegsrechts habe keine unmittelbare Bedrohung Polens etwa durch einen Einmarsch der Warschauer-Pakt-Staaten gedroht.

Nur Stanislaw Kania anwesend

Von den drei Angeklagten war nur Stanislaw Kania, der einstige Generalsekretär der Kommunistischen Partei Polens, zur Urteilsverkündung erschienen. Für den 84-Jährigen endete der Prozess mit einem Freispruch. Das Verfahren gegen ein weiteres 82-jähriges Staatsratsmitglied wurde wegen Verjährung ausgesetzt.

Schon als die Staatsanwaltschaft im vergangenen Dezember in ihrem Schlussplädoyer Bewährungsstrafen forderte, war deutlich geworden, dass das Urteil gegen die greisen Angeklagten milde ausfallen würde. Das Verfahren gegen Wojciech Jaruzelski, den einstigen Staatsratsvorsitzenden, war bereits im Sommer wegen einer schweren Erkrankung des Generals eingestellt worden.

Mit dieser eher symbolischen Gerechtigkeit wollten sich Dutzende Demonstranten rechtskonservativer und nationaler Gruppen nicht abfinden. Sie sorgten mit Tumulten im Zuschauerraum des Gerichts für eine fast dreistündige Verzögerung der Urteilsverkündung. Mit Pfiffen und "Mörder"-Rufen wurden Kania und die Verteidiger empfangen. Erst nach Ausschluss der Zuschauer konnte das Urteil verkündet werden.

Kania verteidigte erneut die Entscheidung der damaligen kommunistischen Führung, mit der Verhängung des Kriegsrechts am 13. Dezember 1980 den Demokratisierungsprozess zu stoppen und die unabhängige Gewerkschaft "Solidarnosc" zu verbieten. "Es gab keine Verbrechergruppe", betonte er nach seinem Freispruch. Bis zuletzt habe die Gefahr einer militärischen Intervention der sozialistischen Nachbarstaaten gedroht. Auch Jaruzelski hatte das Kriegsrecht wiederholt als das "kleinere Übel" gerechtfertigt.

Nach der Ausrufung des Kriegsrechts waren tausende polnische Bürgerrechtler und Gewerkschafter interniert worden. Bei Zusammenstößen von Sicherheitskräften mit Demonstranten und streikenden Arbeitern wurden mehr als 20 Menschen getötet.

Vor allem die nationalkonservative Opposition in Polen beklagt seit Jahren eine fehlende juristische Abrechnung mit der kommunistischen Vergangenheit und will unter anderem ehemaligen Funktionären die Renten streichen lassen.

dpa - Bild: Janek Skarzynski (afp)

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