Nach dem Senat beschloss die französische Nationalversammlung im Schnellverfahren die Strafrechtsreform mit 144 gegen 93 Stimmen.
Künftig können Wiederholungstäter ab 16 Jahren als Erwachsene verurteilt werden. Für schwere Gewalt- und Sexualdelikte kann schon bei der zweiten Straftat Erwachsenenrecht gelten. Rückfällige Diebe sollen im Prinzip mindestens ein Jahr ins Gefängnis. Allerdings behalten die Richter einen Ermessensspielraum. Justizministerin Rachida Dati begründete die Strafverschärfungen mit der Notwendigkeit, auch 13- oder 16-Jährigen die Schwere ihrer Taten bewusst zu machen.
Die Opposition warf der Regierung vor, Strafe vor Resozialisierung zu stellen. Die Grünen sprachen von einem ideologischen Ankündigungsgesetz, das den repressiven Charakter der bürgerlichen Regierung offen lege. Dagegen wertete die konservative UMP das Gesetz als «gerecht und menschlich».
Frankreich verschärft das Strafrecht: Mindeststrafen
Frankreich führt Mindeststrafen für rückfällige Straftäter ein. Insbesondere jugendliche Wiederholungstäter sollen künftig härter belangt werden.