Zwei Monate nach dem Ende des spektakulären Kölner Kunstfälscherprozesses sind die Urteile gegen die Hauptangeklagten Wolfgang und Helene Beltracchi rechtskräftig geworden. Die Revision sei zurückgenommen worden, teilten die Freiburger Anwälte Christian Rode und Ferdinand Gillmeister am Sonntag mit.
Üblicherweise erfolge vier bis sechs Wochen, nachdem ein Urteil rechtskräftig wird, die Ladung zum Haftantritt. Ob die Beltracchis wie angestrebt ihre Strafen im offenen Vollzug abbüßen können, ließ Rode offen.
Die Revision hatte nach Angaben der Anwälte taktische Gründe, um Vollzugsfragen klären zu können. Die auf Grundlage einer Absprache verhängten Haftstrafen sollten damit nicht angefochten werden. Das Ehepaar Beltracchi ist seit dem Urteil Ende Oktober auf freiem Fuß - die mehr als einjährige U-Haft war gegen strenge Auflagen ausgesetzt worden.
Die Angeklagten hatten gestanden, jahrelang gefälschte Meisterwerke von Avantgarde-Künstlern wie Max Ernst und Max Pechstein in den Kunstmarkt geschleust und Millionen kassiert zu haben. Renommierte Kunstexperten und weltbekannte Auktionshäuser fielen auf die Fälschungen herein. Die Bilder hingen auch in Museen.
dpa - Bild: Federico Gambarini (epa)