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Verteidiger: 30 Jahre Haft für Manning wären genug

22.12.201119:10
Der Obergefreite Bradley Manning (mi) in Fort Meade, Maryland
Der Obergefreite Bradley Manning (mi) in Fort Meade, Maryland

Die Anhörung ist vorbei, jetzt entscheidet ein Richter, ob dem mutmaßlichen Wikileaks-Maulwurf Manning der Militärprozess gemacht werden soll. Rechtsexperten gehen davon aus - und offenbar auch die Verteidiger. 

Im Verfahren um den mutmaßlichen Wikileaks-Informanten Bradley Manning hat die Verteidigung am Donnerstag zur Milde für ihren Mandanten aufgerufen. Zum Abschluss einer siebentägigen Anhörung nannte Anwalt David Coombs das Vorgehen der Behörden gegen seinen Mandanten "überzogen". Er machte unter anderem geltend, dass die Manning angelastete Weitergabe von 700.000 größtenteils geheimen Dokumenten an die Enthüllungsplattform keinen Schaden angerichtet habe. Vor diesem Hintergrund wären 30 Jahre Haft für den derzeitigen Obergefreiten mehr als genug, sagte der Verteidiger.

Die Anklage sprach dagegen in ihrem Schlussplädoyer von erdrückenden Beweisen dafür, dass Manning "konstant, bewusst und methodisch" interne Dokumente aus Computern gezogen habe, um sie dann Wikileaks zuzuspielen. Die Plattform hatte die Unterlagen massenhaft ins Internet gestellt. Detaillierte Informationen über die Kriege im Irak und in Afghanistan sowie unzählige Diplomatendepeschen kamen an die Öffentlichkeit.

Die Anhörung in Fort Meade (US-Bundesstaat Maryland) sollte klären, ob die Beweise für die Eröffnung eines Militärprozesses ausreichen. In dem Falle könnte Manning im Fall eines Schuldspruchs wegen "Unterstützung des Feindes" eine lebenslange Gefängnisstrafe erhalten. Das jedenfalls strebt die Anklage bisher an. Das Plädoyer von Coombs für eine geringere Strafe bereits zu diesem Zeitpunkt deutet darauf hin, dass die Verteidigung offenbar von einer Entscheidung zugunsten eines Militärprozesses ausgeht.

Bis zum 16. Januar Zeit für Beschluss

Der zuständige Ermittlungsrichter hat zunächst bis zum 16. Januar Zeit für den Beschluss. Er könnte auch die bisher 22 Anklagepunkte abändern. Manning selbst hätte die Möglichkeit, einen Prozess zu umgehen, indem er sich selbst schuldig bekennt. In solchen Fällen erhält der Angeklagte in der Regel dann eine geringere Strafe, als sie ihm bei einer Verurteilung in einem Prozess gedroht hätte.

In ihrem Schlussplädoyer wiesen die Ankläger auf einen Reihe von Zeugenaussagen hin, denen zufolge auf Mannings Computern eindeutige Beweise für den Diebstahl der Geheiminformationen und Verbindungen zu Wikileaks entdeckt wurden. Die Verteidigung ihrerseits hob erneut hervor, Manning emotionale Probleme gehabt habe und deshalb von vornherein keinen Zugang zu geheimen Dokumenten hätte haben dürfen. Auch sei Manning in der Truppe wegen seiner Homosexualität ausgegrenzt worden, worunter er psychisch gelitten habe.

Vor allem aber bestritt Coombs, dass die Enthüllungen schwere Schäden angerichtet hätten. "Der Himmel ist nicht eingestürzt, und er wird auch nicht einstürzen", sagte er. Wenn US-Außenministerin Hillary Clinton das anders sähe, dann solle sie Beweise dafür vorlegen.

dpa - Bild: Michael Reynolds (epa)

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