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Urteil: EuGH verpflichtet alle Fluglinien zum Klimaschutz

21.12.201114:38
EuGH verpflichtet alle Fluglinien zum Klimaschutz
EuGH verpflichtet alle Fluglinien zum Klimaschutz

Machtwort der höchsten EU-Richter: Für Airlines aus den USA oder China gibt es beim Klimaschutz keine Extrawurst. Der Europäische Gerichtshof wies Klagen mehrerer US-Fluggesellschaften zurück.

Internationale Fluglinien müssen am EU-Handel mit Luftverschmutzungsrechten teilnehmen. Damit hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Mittwoch quasi in letzter letzte Minute einen Grundsatzstreit entschieden.

Ab dem 1. Januar 2012 benötigen Luftfahrtunternehmen, die in der EU starten und landen, Rechte für den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid (CO2). Dagegen hatten mehrere Gesellschaften aus den USA und Kanada geklagt. Besonders die US-Regierung hatte zuletzt scharf gegen das Vorhaben protestiert und mit Vergeltungsmaßnahmen gedroht.

Die Regelung verletze nicht die Souveränität fremder Staaten, argumentierten die Richter. Zwar werde für die Berechnung des CO2-Ausstoßes die gesamte Flugstrecke zugrunde gelegt, auch außerhalb der EU. Das sei jedoch zulässig, weil nur Flüge in und aus dem EU-Hoheitsgebiet betroffen seien (Rechtssache C-366/10).

Auch das sogenannte Open-Skies-Abkommen sieht der EuGH nicht verletzt. Das Abkommen soll die gegenseitige Benachteiligung amerikanischer und europäischer Fluggesellschaften verhindern. Der EU-Emissionshandel sei nicht diskriminierend, weil alle Unternehmen betroffen seien. EU-Klimakommissarin Connie Hedegaard zeigte sich "sehr zufrieden" mit dem Urteil. "Wir erwarten nun, dass sie [US-Fluglinien] europäisches Recht respektieren", teilte sie mit.

Die Airlines bekommen den Großteil der CO2-Zertifikate zunächst kostenlos zugeteilt. Nicht benötigte Verschmutzungsrechte können später verkauft werden, wer mit den zugeteilten Rechten nicht auskommt, muss zukaufen. So sollen Anreize geschaffen werden, den CO2-Ausstoß zu senken. Nach Berechnungen der EU-Kommission könnte ein Ticket für einen Langstreckenflug durch den Emissionshandel bis zu 12 Euro teurer werden.

Die eigentliche Klage der Fluggesellschaften liegt bei einem britischen Gericht. Die Richter dort baten das oberste EU-Gericht um Hilfe bei der Auslegung des EU-Rechts und internationaler Verträge. Da sie sich an das Urteil aus Luxemburg halten müssen, ist der Fall damit entschieden.

dpa/rkr - Archivbild: Mautitz Antin (epa)

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