Der Bundesrat billigte heute die bereits vom Bundestag beschlossene Sonderrente für mehr als 40 000 Betroffene. Nach der Regelung bekommen sie monatlich 250 Euro, wenn sie in der DDR als politisch Verfolgte mindestens sechs Monate im Gefängnis saßen. Voraussetzung für die Zahlung der Opferrente ist, dass das monatliche Einkommen des Empfängers eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Anders als geplant werden Renten allerdings darauf nicht angerechnet.
Deutscher Bundesrat billigt Sonderrente für DDR-Opfer
Fast 17 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung erhalten die Opfer des DDR-Regimes eine Entschädigung für erlittenes Unrecht.