Das urteilte Richterin Galina Suprun am Mittwoch. Sie gab damit einer Klage Kutschmas statt. Das Gericht des Kiewer Stadtbezirks Petschersk bezeichnete nach Angaben von Medien insbesondere einen Tonbandmitschnitt von Kutschmas Leibwächter als unzulässig.
Ex-Präsident Kutschma hatte eine Schuld stets von sich gewiesen. Gongadse, Chefredakteur der Internetzeitung "Ukrainskaja Prawda", war am 16. September 2000 entführt worden. Bald danach fanden Ermittler seine Leiche. Im März 2008 wurden in dem Mordfall drei ehemalige Milizionäre zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Das Verfahren gegen ihren 2009 gefassten Vorgesetzten Alexej Pukatsch, der den Mord mutmaßlich ausführte, läuft noch.
Pukatsch soll den Auftrag von dem damaligen Innenminister Juri Krawtschenko erhalten haben, der sich später erschossen hatte. Laut der nun aus Mangel an Beweisen eingestellten Anklage soll Kutschma unter Missbrauch seiner Amtsbefugnisse dem Innenministerium befohlen haben, Gongadse kaltzustellen. Die Staatsanwaltschaft hatte mitgeteilt, dass es genügend Beweise für die Tatbeteiligung des früheren Staatschefs (1994 bis 2005) gebe.
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