Künftig sollen die Anträge in einem gemeinsamen Antragsverfahren bearbeitet werden. Innerhalb der nächsten zwei Jahre müssen die EU-Mitgliedsstaaten ihre nationale Gesetzgebung entsprechend abändern.
Die neue Richtlinie schreibt vor, dass ausländische Arbeitnehmer gesetzlich praktisch mit EU-Bürgern gleichgestellt werden.
Dies gilt insbesondere für die Altersversorgung, soziale Absicherung und Zugang zum öffentlichen Dienst. Bestimmte Einschränkungen sollen aber weiterhin möglich sein.
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