Vor allem der Kampf gegen Korruption und organisiertes Verbrechen müsse verstärkt werden, heißt es in einem Bericht der EU-Kommission. Nach Angaben von Diplomaten wird jedoch die Anwendung von Schutzklauseln nicht empfohlen. Solche Klauseln waren vor dem Beitritt Bulgariens und Rumäniens im Januar 2007 für den Fall des Nicht-Erreichens von EU-Standards vereinbart worden. Sie sehen als letztes Mittel die Aussetzung bestimmter EU-Mitgliedsrechte vor. Die Reformfortschritte Bulgariens und Rumäniens werden alle sechs Monate überprüft.
EU-Kommission will mehr Reformen in Bulgarien und Rumänien
Die beiden neuen EU-Mitglieder Bulgarien und Rumänien müssen nach Ansicht der EU-Kommission deutlich mehr tun, um ihr Justizwesen zu reformieren.