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Gutachter: Breivik "psychotisch" und "paranoid schizophren"

29.11.201114:25
Das Gutachten der Gerichtspsychiater über Anders Behring Breivik
Das Gutachten der Gerichtspsychiater über Anders Behring Breivik

Der Massenmörder Breivik hat seine Anschläge jahrelang  geplant. Überraschend haben ihn Gerichtspsychiater vier Monate nach dem beispiellosen Verbrechen für unzurechnungsfähig erklärt. Wahrscheinlich kann Breivik nun nicht zu Haft verurteilt werden. 

Der norwegische Massenmörder Anders Behring Breivik ist nach Überzeugung von zwei Rechtspsychiatern "wegen paranoider Schizophrenie" nicht strafrechtlich zurechnungsfähig. Außerdem sei er als "psychotisch" einzuschätzen, gaben Sprecher der Staatsanwaltschaft am Dienstag nach dem Einreichen des Gutachtens in Oslo bekannt.

Breivik hatte am 22. Juli 77 Menschen bei zwei Anschlägen getötet. Wenn die Einstufung durch die Psychiater vom Gericht übernommen wird, kann Breivik nicht zu Haft verurteilt, sondern nur in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen werden.

Der zuständige Staatsanwalt Svein Holden gab weiter an, dass Breivik nach Meinung der Psychiater komplett von "bizarren und größenwahnsinnigen Zwangsvorstellungen" beherrscht sei. "Danach kann er nach eigener Auffassung entscheiden, wer leben darf und wer sterben darf", berichtete Holden weiter aus dem 243 Seiten umfassenden Gutachten.

Breivik - "zukünftiger Regent Norwegens"?

Breivik  hatte sein Verbrechen jahrelang in allen Einzelheiten vorbereitet. Holden sagte weiter, die Rechtspsychiater hätten ihn als jemand geschildert, "der sich für den perfektesten Ritter seit dem Zweiten Weltkrieg hält".

Breivik habe in den 13 Gesprächen von insgesamt 36 Stunden Dauer auch vermittelt, dass er sich für einen "zukünftigen Regenten Norwegens halte". Er habe auch menschliche "Zuchtprojekte mit Norwegern in Reservaten" angekündigt.

Die endgültige Entscheidung über die Zurechnungsfähigkeit oder Unzurechnungsfähigkeit Breiviks trifft das zuständige Gericht. Staatsanwältin Inga Bejer Engh sagte, das ab April 2012 geplante Gerichtsverfahren werde vom Ablauf her in etwa gleich ablaufen. "Der einzige Unterschied wird, dass wir den Täter bei Unzurechnungsfähigkeit nicht zu Haft verurteilen lassen können."

dpa - Bild: Cornelius Poppe (epa)

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