Ziel der von Deutschland und Frankreich ausgehenden Initiative ist es, die Zusammenarbeit bei der grenzüberschreitenden Überwachung von Bewährungsstrafen und Auflagen zu verbessern. Die Initiative will die Resozialisierung des Verurteilten fördern, Rückfälle verhüten und damit den Opferschutz verbessern. Die EU-Staaten sollen sich im Rahmenbeschluss verpflichten, die in einem anderen Land verhängten Bewährungsmaßnahmen oder Auflagen so zu überwachen, als wären sie von einer eigenen Behörde erlassen worden.
EU für grenzüberschreitende Überwachung von Bewährungsstrafen
Bewährungsauflagen bei Straftätern sollen künftig EU-weit überwacht werden können. Die Justizminister der Europäischen Union trafen heute in Luxemburg eine entsprechende Grundsatzvereinbarung.