Der Handel mit ungedeckten Kreditausfallversicherungen (CDS) auf Staatsanleihen wird in der EU vom Herbst 2012 an nur noch in Ausnahmefällen möglich sein.
Die Vorschläge sind Teil eines Bündels an Maßnahmen, um die Finanzmärkte besser zu überwachen. Die neuen Transparenzregeln für zwei hochspekulative Finanzinstrumente, also für Leerverkäufe und Kreditausfallversicherungen, "werden künftig erheblich zur Stabilität der Finanzmärkte beitragen", sagte der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber. Bei Leerverkäufen spekulieren Investoren auf den Kursverlust eines Wertpapiers.
Deutschland hatte bereits im vergangenen Jahr sogenannte ungedeckte Leerverkäufe im Alleingang verboten. Bei diesen Geschäften wetten Spekulanten auf den Verfall einer Währung, Aktie oder Anleihe und verkaufen das Produkt, ohne es zu besitzen - in der Hoffnung, später zu einem niedrigeren Kurs kaufen zu können und so die Differenz-Gewinne einzustreichen. Inzwischen sind andere EU-Länder gefolgt, auch Frankreich, Italien, Spanien und Belgien haben nach EU-Angaben ein Verbot beschlossen.
Kreditausfallversicherungen schützen vor Ausfall von Anleihen
Mit dem Kauf von Kreditausfallversicherungen können sich Investoren gegen den Ausfall von Anleihen absichern - aber auch auf eine schlechtere Bonität der Schuldner wetten.
Letzteres wird jetzt EU-weit verboten, weil diese Praktiken nach gängiger Meinung den Kursverfall von Staatsanleihen künstlich beschleunigt und die Krise Griechenlands verschärft haben. Die komplizierten Produkte gelten auch als einer der Hauptauslöser für die weltweite Finanzkrise.
dpa/sh