Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnte heute dagegen gerichtete Eilanträge ab. Die höchsten deutschen Richter bestätigten damit ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes in Greifswald, das die Mahnwache am Gelände des G8-Gipfels nur unter strengen Auflagen erlaubt hatte.
Karlsruher Richter: Mahnwache und Demo nur unter Auflagen möglich
Die Mahnwache am Tagungsort des G8-Gipfels im Ostseebad Heiligendamm und die geplante Demonstration am Flugplatz Rostock-Laage bleiben nur unter Auflagen zulässig.