Die im bisherige Verfassungstext vorgesehene «doppelte Mehrheit» der Staaten und der Bürger müsse gerechter und für die mittelgroßen Länder günstiger gestaltet werden, sagte der tschechische Vize-Ministerpräsident Alexandr Vondra.
Sein Land verlange ferner eine stärkere Kontrolle der nationalen Parlamente bei Vorgaben aus Brüssel. Zudem sollte es nach seinen Worten eine Möglichkeit zur Rückübertragung von Kompetenzen von der EU-Ebene auf die Nationalstaaten geben.
Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft will am Abstimmungsverfahren möglichst nichts ändern, weil sonst auch andere Länder den mühsam gefundenen Kompromiss aufkündigen könnten. Nach der im Verfassungsvertrag vereinbarten «doppelten Mehrheit» gilt ein Beschluss als gefasst, wenn 55 Prozent der Mitgliedstaaten, die mindestens 65 Prozent der Bevölkerung repräsentieren, zustimmen.
Tschechien unterstützt Polen im Streit um die EU-Verfassung
Im Streit um die EU-Verfassung unterstützt Tschechien die Forderung Polens nach einer Änderung des geplanten Abstimmungsverfahrens in der Europäischen Union.