Der Arzt habe dem Mädchen 1982 vorsätzlich Gewalt angetan und sie so unabsichtlich getötet, erklärte das Gericht in Paris. Der 76-Jährige soll zudem 400.000 Euro an die Hinterbliebenen zahlen. Der Anwalt des Verurteilten kündigte Berufung gegen das Urteil an.
Das Gericht folgte mit dem Urteil der Anklage. Der Staatsanwalt geht davon aus, dass der Angeklagte geplant hatte, seine Stieftochter zu vergewaltigen. Um sie gefügig zu machen, habe er ihr Beruhigungsmittel gespritzt - die Medikamente hätten das Mädchen aber getötet.
dpa/sh