In Prozessen um so genannte Ehrenmorde seien Gerichte immer wieder einem «Multi-Kulti-Irrtum» unterlegen und hätten Angeklagte milder bestraft, weil sie nach ihrem kulturellen Verständnis aus verletzter Familienehre getötet hätten. Der Bundesgerichtshof habe eine Tötung aus gekränkter Ehre eindeutig als niedrigen Beweggrund und damit als Mord eingestuft. Ates hatte vergangenes Jahr nach Bedrohungen und einem tätlichen Angriff ihre Zulassung als Rechtanwältin zurückgegeben.
Frauenrechtlerin warnt vor falscher Toleranz der Justiz
Die Berliner Frauenrechtlerin Seyran Ates hat vor falscher Toleranz der deutschen Justiz gegenüber kulturellen oder religiösen Eigenheiten gewarnt.