Das Stuttgarter Landgericht will abwarten, bis ein ähnliches Verfahren in München entschieden ist, wie der Vorsitzende Richter der 17. Zivilkammer mitteilte. Rund 30 Jahre nach den Dreharbeiten des erfolgreichen Kinofilms forderte Vacano einen "Nachschlag" in Höhe von 440.000 Euro.
Sein Argument: Seine damalige Bezahlung von rund 180.000 Mark (etwa 92.000 Euro) stehe im krassen Missverhältnis zu dem, was mit dem U-Boot-Film von Regisseur Wolfgang Petersen eingenommen worden sei.
In München klagt der Kameramann gegen die Produktionsfirma Bavaria Film und deren Tochter Euro-Video GmbH sowie den Westdeutschen Rundfunk (WDR). Wenn ihm dort eine Nachzahlung zugesprochen werde, könne das auch Auswirkungen auf Ansprüche in dem Stuttgarter Verfahren haben, hatten die Stuttgarter Richter bereits in der mündlichen Verhandlung angedeutet.
Bestsellerparagraf
Die ARD-Anstalten, darunter der Südwestrundfunk (SWR), haben den Film als Zweitverwerter in Wiederholung ausgestrahlt. Vacano will eine Vergütung nach dem sogenannten Bestsellerparagrafen: Danach kann ein Urheber - beispielsweise ein Autor, Übersetzer oder auch Kameramann - im Nachhinein eine zusätzliche Vergütung verlangen, wenn ein Werk unerwartet großen Erfolg hat und deshalb die ursprünglich vereinbarte Vergütung "in einem auffälligen Missverhältnis" zu den Erträgen steht.
Der SWR und die übrigen beklagten ARD-Anstalten gehen allerdings davon aus, dass die gegen sie erhobenen Ansprüche in jedem Fall unbegründet sind. Sie hätten für die Sendungen des Films Lizenzzahlungen in Millionenhöhe geleistet und daher keine unangemessenen Vorteile aus der Nutzung des Films gezogen, hieß es in einer Stellungnahme am Donnerstag.
"Das Boot" war sowohl im Kino als auch als Mehrteiler im Fernsehen sehr erfolgreich. Der Film wird bis heute immer wieder gezeigt und ist auch auf DVD erhältlich. Vacano macht früheren Angaben zufolge unter anderem geltend, dass er für die Unterwasseraufnahmen des U-Boot-Films neue Kameratechniken entwickelt habe.
dpa/km - Bild: Christophe Karaba (epa)