Es geht laut Medienberichten um den ehemaligen Präsidenten Videla sowie um den früheren Marine- Oberbefehlshaber Massera. Das Bundesgericht urteilte, dass die vom damaligen Staatschef Menem 1990 beschlossenen Gnadenerlasse verfassungswidrig sind.
Zwei Jahre nach Ende der Militärdiktatur wurden beide 1985 zusammen mit weiteren inzwischen verstorbenen Juntamitgliedern wegen mehrfachen Mordes, Folter und Verschleppungen von Regimegegnern jeweils zu lebenslanger Haft verurteilt. Sie wurden jedoch schon nach fünf Jahren von Menem per Dekret amnestiert.
Der 81-jährige Ex-General Videla muss sich derzeit wegen der Entführung von Babys von Diktaturopfern vor Gericht verantworten und steht unter Hausarrest. Der Ex-Admiral Massera ist wegen Altersdemenz für nicht mehr verhandlungsfähig erklärt worden.
Begnadigung von Junta-Chefs in Argentinien aufgehoben
Ein Bundesgericht in Argentinien hat die Begnadigungen zweier Juntachefs aus der Zeit der Militärdiktatur von 1976 bis 83 aufgehoben.