Fluggesellschaften dürfen nach einem EU-Urteil ihre Piloten nicht zwangsweise mit 60 Jahren in den Ruhestand schicken. Die Altersgrenze sei eine Diskriminierung und verstoße gegen europäisches Recht. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg.
Laut geltendem Recht können Berufspiloten bis 65 Jahre aktiv sein - diese Altersgrenze stellt der EuGH nicht infrage. Nach Ansicht des Gerichts ist ein Verbot mit 60 Jahren aber "unverhältnismäßig" und "für den Schutz der öffentlichen Sicherheit und der Gesundheit nicht notwendig". Zudem seien für Pilotenlizenzen ohnehin regelmäßig medizinische und technische Checks vorgeschrieben. International gilt die Vorgabe: Hat ein Pilot die 60 überschritten, darf er noch fünf Jahre in Passagiermaschinen weiterfliegen, wenn außerdem ein Pilot unter 60 im Cockpit sitzt.
Geklagt hatten drei Piloten der Lufthansa, deren Arbeitsverträge nach Tarifvertrag zum 60. Geburtstag automatisch endeten. Wegen des Urteils kündigte die Lufthansa an, man werde sich mit der Vereinigung Cockpit (VC) zusammensetzen und nach neuen Lösungen suchen. Ein Großteil der Piloten sei bislang mit der tariflichen Regelung einer Altersgrenze mit 60 Jahren plus Rentenübergangsregelung aber zufrieden gewesen, sagte ein Unternehmenssprecher. Unmittelbare Folgen gebe es nicht, weil das Bundesarbeitsgericht die Vorgaben erst in nationales Recht umsetzen müsse.
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