Staatspräsident Chirac ordnete am Nachmittag die Rückkehr des mit asbestverseuchten Schiffes nach Frankreich an. Der französische Staatsrat hatte zuvor die Fahrt des auf den Weg nach Indien befindlichen Flugzeugträgers gestoppt. Das oberste französische Verwaltungsgericht entsprach damit einem Antrag von Umweltschutzgruppen. Diese hatten geltend gemacht, dass das geplante Verschrotten des stark mit Asbest kontaminierten Schiffes in Indien gegen geltendes europäisches Abfallrecht verstoße. Das ausgemusterte Schiff hätte Indien in zwei Wochen erreichen sollen. Erst nach längerem Tauziehen hatte der Flugzeugträger von Ägypten die Erlaubnis zur Durchfahrt durch den Suez-Kanal erhalten.
Frankreich muss ausgemusterten Flugzeugträger zurückordern
Frankreich kann seinen ausgemusterten Flugzeugträger Clemenceau nicht wie geplant in Indien verschrotten lassen.