Zu diesem Urteil kam heute in Straßburg der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der der Organisation dafür ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro zusprach.
Die russischen Behörden hatten der Organisation nach einem neuen Gesetz über religiöse Vereinigungen 1997 eine erneute Anmeldung verweigert. Als Argument wurde angeführt, dass die Statuten der Scientology nicht mit dem neuen Gesetz konform seien.
Dieses Urteil gilt nur für die spezifische Lage in Russland, wo Scientology vor 1997 als religiöse Vereinigung ausdrücklich anerkannt war.
Russland verstößt wegen Scientology-Verbot gegen Grundrechte
Russland hat wegen des Verbots der Scientology-Organisation gegen die Religions- und Versammlungsfreiheit der europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen.