Demnach lässt sich ein solches Wahlrecht nicht durch ein einfaches Gesetz einführen, sondern nur durch eine Verfassungsänderung. Die für eine Grundgesetzänderung erforderliche Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat sei «nicht absehbar», heißt es in der Antwort. Seit etwa Mitte der 90er Jahre können EU-Ausländer bei Kommunalwahlen in dem EU-Land zur Wahl gehen und sich als Kandidat aufstellen lassen, in dem sie wohnen.
Bundesregierung: Kein Kommunalwahlrecht für Nicht-EU-Bürger
In Deutschland sieht die Bundesregierung derzeit keinen Weg für ein Kommunalwahlrecht für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten.