Die Ministerpräsidenten einigten sich zwar auf einen weitgehenden Nichtraucherschutz in der Gastronomie sowie in Schulen, öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln. Ausnahmen für Kneipen sollen aber möglich sein, etwa ausgewiesene Raucherlokale. Grundsätzlich soll das Rauchen in separaten Räumen in Gaststätten erlaubt sein.
Ausnahmen für Rauchverbot in Gastronomie geplant
In Deutschland wird es voraussichtlich kein einheitliches Rauchverbot in Gaststätten geben.