Dem einstigen Kommandeur der Untergrundarmee der Kosovo-Albaner (UCK) sowie zwei Mitangeklagten werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Verletzung des Kriegsrechts vorgeworfen.
Beim ersten Prozess gegen Haradinaj wurden laut Staatsanwaltschaft Zeugen eingeschüchtert. Eine Berufungskammer des UN-Tribunals für Ex-Jugoslawien (ICTY) entschied im Juli 2010, dass daher der im April 2008 erfolgte Freispruch aus Mangel an Beweisen ein Fehlurteil war. Die Kammer ordnete eine Wiederholung von Teilen des Prozesses an.
dpa fs