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Börsenaufsicht: Mehrere Länder gehen gegen Leerverkäufe vor

12.08.201106:15
Leerverkäufe für die Société Générale und andere Banken wird verboten
Leerverkäufe für die Société Générale und andere Banken wird verboten

Die Börsenaufsicht in mehreren europäischen Ländern reagiert auf die heftigen Börsenturbulenzen der vergangenen Tage und geht gegen sogenannte Leerverkäufe von Aktien vor. Das teilte die Europäische Börsenaufsichtsbehörde ESMA am Donnerstagabend in Paris mit. "Heute haben einige Behörden beschlossen, Verbote von Leerverkäufen einzuführen oder auszudehnen", heißt es in der Mitteilung. Damit solle die Möglichkeit eingeschränkt werden, aus der Verbreitung falscher Gerüchte Profit zu schlagen. Neben Frankreich handele es sich um Italien, Spanien und Belgien.

Der Präsident der französischen Börsenaufsicht AMF, Jean-Pierre Jouyet, erklärte der Nachrichtenagentur AFP: "Wir haben uns entschlossen (...), die Leerverkäufe für elf am französischen Markt notierte Banken und Versicherungen zu verbieten, und zwar für eine Dauer von 15 Tagen."

Bei den Unternehmen handelt es sich um Axa, April Group, BNP Paribas, CIC, CNP Assurances, Crédit Agricole, Euler Hermès, Natixis, Paris Ré, Scor und Société Générale. Die Maßnahme richtet sich gegen Gerüchte, die an der Börse Paris zum radikalen Kursrutsch französischer Großbanken geführt hatten.

Leerverkäufen (Short-Selling)

Bei Leerverkäufen (Short-Selling) setzen Spekulanten auf schwächelnde Kurse einer Aktie, die sie gegen eine Gebühr lediglich leihen und dann weiterverkaufen. Geht ihre Wette auf, können sie später die Papiere günstiger erwerben und dem Verleiher zurückgeben. Ihr Gewinn ist die Differenz zwischen Verkaufspreis und Rückkaufpreis.

Unterschieden werden "gedeckte Leerverkäufe": Dabei leihen sich Investoren die zu verkaufenden Aktien. Bei "ungedeckten Leerverkäufen" besitzen sie diese gar nicht, sondern verkaufen Aktien, ohne sie ausgeliehen zu haben.

Die ESMA unterstreicht, dass Leerverkäufe eine zulässige Handelsstrategie darstellen können. "Wenn sie in Kombination mit der Verbreitung falscher Marktgerüchte genutzt werden, ist sie aber eindeutig missbräuchlich."

EU-Kommission erwartet Einigung auf Verbot von Leerverkäufen

Die EU-Kommission erwartet schon bald eine einheitliche Regelung zum Verbot von sogenannten Leerverkäufen in der Europäischen Union. "Die Verhandlungen sind enorm vorangekommen. Wir sind einer Einigung sehr nahe", sagte eine Sprecherin der Kommission am Freitag in Brüssel. Allerdings ist noch ungewiss, wie weit ein mögliches Verbot gehen wird. Derzeit wird im Europaparlament darüber beraten.

Das koordinierte Verbot von Leerverkäufen in Belgien, Frankreich, Italien und Spanien könne noch effektiver sein, falls es ein gemeinsames europäisches Verbot sei, sagte die Sprecherin. "Die jüngsten Entwicklungen auf den Märkten haben erneut gezeigt, wie wichtig es ist, dass Europa schnell und koordiniert handeln kann."

Die EU-Finanzminister hatten sich im Mai auf eine strengere Überwachung der Leerverkäufe geeinigt. So sollten ungedeckte Leerverkäufe von Aktien und Staatsanleihen nicht mehr möglich sein: Vielmehr müssten sich Spekulanten die Papiere leihen, mit denen sie wetten. Wegen britischen Widerstandes bleiben aber ungedeckte Leerverkäufe von Kreditausfallversicherungen von dem Verbot ausgenommen. Möglicherweise wird dieses Verbot jedoch in den kommenden Wochen vom Europaparlament erzwungen.

dpa/okr - Bild: Maya Vidon (epa)

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