Herstellung, Verkauf und Kauf von gefälschten Artikeln ist schlicht illegal. Auch die Einfuhr dieser Artikel in die Europäische Union ist verboten. Regelmäßig finden Zollkontrollen statt.
"Produktpiraterie" so das Schlagwort, dass die europäischen Zollbehörden in Atem hält. Alleine im vergangenen Jahr konnten sie über 100 Millionen Stück Plagiate und Fälschungen aus dem Verkehr ziehen. Der Wert vergleichbarer Originalwaren betrug mehr als eine Milliarde Euro. Auch wenn der Käufer am Ende der langen Kette der Produktpiraterie steht, muss er sich bewusst sein, dass er immer ein Risiko eingeht.
Die Regel ist auch: Wenn nachgewiesen werden kann, dass die gefälschten Waren BEWUSST gekauft wurden, sind Strafen zu erwarten. Noch unangenehmer wird es für den Verbraucher allerdings, wenn er glaubt Originale zu kaufen - aber mit einer Fälschung abgespeist wird. Dies ist vor allem bei Onlinegeschäften nicht selten.
Die Europäische Verbraucherschutzzentrale rät: Im Falle eines Onlinebetrugs sofort die Kreditkartenfirma kontaktieren und das falsche Geschäft melden. Auch die Verbraucherschutzzentrale selbst berät und springt notfalls auch juristisch im Sinne des Geschädigten ein
Mehr Infos zur Produktpiraterie gibt es auf der Website der Europäischen Verbraucherschutzzentrale unter eccbelgium.be.
Bild: Laurent Gillieron (epa)