Vor dem höchsten UN-Gericht verlangt Bosnien-Herzegowina das Recht auf Schadenersatz. Nach dem völligen Zerfall Jugoslawiens tritt Serbien als beklagter Staat auf.
Das Verfahren steht nicht im Zusammenhang mit den Prozessen vor dem UN-Kriegsverbrechertribunal in Den Haag, in denen sich einzelne Angeklagte persönlich verantworten müssen.
UN-Gericht entscheidet über Völkermordklage gegen Jugoslawien
Der Internationale Gerichtshof in Den Haag entscheidet heute über die schon 1993 von Bosnien-Herzegowina eingereichte Völkermordklage gegen Jugoslawien.