Gleichzeitig stimmte das Parlament einem Vorschlag zu, das Beschwerderecht gegen Energieprojekte aufzuheben. Nimmt der Vorschlag die weiteren parlamentarischen Hürden, könnten Umweltverbände künftig gegen Wind- oder Wasserkraft-Projekte in der Schweiz keine Beschwerde mehr erheben.
Für den wirklichen Atomausstieg der Schweiz gibt es jedoch noch zeitraubende Hindernisse. Im Herbst wird sich die zweite Kammer, der Ständerat, in dem die Kantone vertreten sind, mit der Frage befassen. Dann geht das Thema erneut zur Regierung und wird wieder im Parlament beraten. Zum Schluss dürfte es in dieser Frage noch zu einer Volksabstimmung kommen.
Für den Ausstieg sprachen sich Grüne, Sozialdemokraten (SP)und die Mehrzahl der bürgerlichen Parteien aus. Die national-konservative Schweizerische Volkspartei (SVP), die größte Partei des Landes und im Parlament, stimmte dagegen. Sie setzte sich aber mit ihrem Vorstoß gegen das Beschwerderecht durch. Die Regierung hatte dies bisher abgelehnt. Dieses Recht führe oft dazu, dass ein Vorhaben verbessert werde, hatte sie argumentiert. Im Herbst finden in der Schweiz Parlamentswahlen statt.
Ende Mai hatte die Regierung beschlossen, dass die Schweiz langfristig aus der Atomenergie aussteigen soll. Von den bestehenden fünf Schweizer Atomkraftwerken an vier Standorten liegen drei im Grenzbereich zu Süddeutschland. Sie sollen am Ende ihrer Betriebsdauer nicht ersetzt werden. Die Regierung geht dabei von einer Laufzeit von 50 Jahren aus. Das erste Atomkraftwerk würde demnach 2019 vom Netz gehen, das letzte 2034.
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