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Fall Kachelmann: Staatsanwaltschaft legt Revision ein

06.06.201117:33
Jörg Kachelmann nach seiner Entlassung (31. Mai)
Jörg Kachelmann nach seiner Entlassung (31. Mai)

Vorerst kein Ende im Justizmarathon um Jörg Kachelmann: Gegen den Freispruch des Wettermoderators vom Vorwurf der Vergewaltigung legt die Staatsanwaltschaft Revision ein. Im Herbst könnte entschieden werden, ob der Fall vor den Bundesgerichtshof (BGH) kommt.

Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Freispruch des Wettermoderators Jörg Kachelmann Revision eingelegt. Das teilte die Behörde am Montag mit.

Das Mannheimer Landgericht hatte den 52-Jährigen am vergangenen Dienstag aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf der Vergewaltigung seiner Ex-Geliebten freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hingegen hatte in dem 44 Verhandlungstage andauernden Prozess eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten für Kachelmann gefordert.

Man wolle nun erst die schriftlichen Urteilsgründe prüfen, sagte der zuständige Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge am Montag. Dann werde entschieden, ob die Revision aufrechterhalten werde. Formelle Verfahrensfehler gebe es aus bisheriger Sicht zwar nicht, sagte Oltrogge. Es gehe vielmehr um Fragen der stichhaltigen Beweiswürdigung durch das Gericht und darum, ob die Indizienkette nochmals überprüft werden müsse. Die Kammer hatte zur Begründung des Freispruchs darauf verwiesen, dass die Indizien sowohl für als auch gegen Kachelmann sprechen könnten und ihn aus Mangel an Beweisen freigesprochen.

Das Landgericht hat nun dreieinhalb Monate Zeit, die schriftliche Urteilsbegründung zu verfassen und der Staatsanwaltschaft zu überstellen. Oltrogge rechnet damit, dass sie spätestens Ende September vorliegen wird. Danach ist die Staatsanwaltschaft erneut am Zug und hat einen Monat Zeit, "die Revision zu begründen und zu prüfen, ob wir die Revision auch durchführen», so Oltrogge. «Im Oktober wissen wir, wohin die Reise geht."

Wie es im Justizkrimi um Kachelmann weitergeht, dürfte damit frühestens im Herbst feststehen: Im Falle einer Revision hätte dann der Bundesgerichtshof (BGH) zu entscheiden. Sollte der BGH Rechtsfehler feststellen, wird das Verfahren an das Landgericht Mannheim zurückgegeben.

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