In dem Prozess hatte die Staatsanwaltschaft in der vergangenen Woche überraschend Freispruch für Wilders beantragt. Er habe sich weder der Beleidigung von Muslimen, noch der Aufstachelung zum Hass gegen Islam-Anhänger oder ihrer Diskriminierung schuldig gemacht, argumentierte die Anklage.
Zur Begründung hieß es, die umstrittenen Äußerungen des PVV-Chefs stellten zwar eine oft herbe Kritik des Islams dar. Sie seien jedoch objektiv nicht gegen Muslime, also nicht gegen Menschen, gerichtet gewesen und damit nach niederländischem Recht nicht strafbar. Zudem habe Wilders seine Kritik meist im Zuge politischer Auseinandersetzungen vorgebracht.
Wegen Zweifeln an der Strafbarkeit der Wilders-Äußerungen - unter anderem hat er den Islam als "faschistische" Ideologie von Terroristen oder den Koran mit Hitlers "Mein Kampf" verglichen - hatte die Staatsanwaltschaft den Prozess eigentlich gar nicht führen wollen. Auf Antrag von Einzelklägern war die Strafverfolgungsbehörde jedoch im Januar 2009 in einem Berufungsverfahren angewiesen worden, weiter gegen Wilders zu ermitteln und einen Prozess gegen ihn anzustrengen.
Die 2005 von Wilders gegründete offen islamfeindliche PVV wurde 2010 bei Wahlen mit 24 Abgeordneten im 150 Sitze umfassenden Parlament drittstärkste Partei. Als Mehrheitsbeschafferin stützt sie die Minderheitsregierung aus Rechtsliberalen und Christdemokraten in Den Haag. Das Kabinett will - wie von Wilders in einem Duldungsvertrag durchgesetzt - die Zuwanderung nichtwestlicher Ausländer beschränken.
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