Laut Bundesverfassungsgericht führt das Verfahren, nach dem der Wert von Immobilien und Betriebsvermögen ermittelt wird, zu willkürlichen Ergebnissen und verstößt damit gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. Die geltenden Regelungen sind aber bis Ende 2008 weiter anwendbar. Bis dahin muss der Gesetzgeber für eine einheitliche Bewertung der verschiedenen Vermögensarten sorgen.
Deutschlands Erbschaftssteuerform ist verfassungswidrig
In Deutschland ist die Erbschaftsteuer in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig.