Das Münchner Landgericht sprach den 91-Jährigen am Donnerstag der Beihilfe zum Mord schuldig. Wegen der zweijährigen Untersuchungshaft und aus Gründen der Verhältnismäßigkeit hob das Landgericht München den Haftbefehl auf.
Der 91-Jährige hatte in dem fast eineinhalbjährigen Prozess geschwiegen.
Zwar konnte Demjanjuk keine konkrete Tat zugeschrieben werden. Das Gericht schloss sich jedoch der Argumentation der Anklage an: Da das Lager Sobibor allein zur planmäßigen Ermordung von Menschen diente, habe sich jeder mitschuldig gemacht, der dort Dienst tat.
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