Bahngesellschaften dürfen folglich vorerst keine Passagiere zwischen zwei Reisezielen eines anderen Landes befördern.
Vor allem kleinere EU-Länder fürchten, nach einer Öffnung des Marktes könnten mächtige Großunternehmen aus den Partnerländern ihre staatlichen Eisenbahnen übernehmen.
Die EU-Abgeordneten einigten sich hingegen darauf, dass Fahrgästen bei Zugverspätungen von mindestens einer Stunde ein Viertel der Fahrtkosten zurückgezahlt werden müssen. Verspätet sich eine Bahn um mehr als zwei Stunden, soll die Hälfte des Ticketpreises erstattet werden.
Ob der Antrag umgesetzt wird, hängt von der Zustimmung der nationalen Regierungen ab.
Liberalisierung des europäischen Bahnverkehrs vorerst gestoppt
In der Europäischen Union kommt es vorerst nicht zu einer Liberalisierung des Bahnverkehrs. Das Vorhaben bekam vom Europa-Parlament in Straßburg keine Mehrheit.