In dem ersten deutschen Verfahren nach dem Völkerstrafgesetzbuch geht es um Mord, Folter und Vergewaltigung. Per Laptop und Handy sollen die Ruander die Taten von Baden-Württemberg aus befohlen und gesteuert haben.
26 Verbrechen gegen die Menschlichkeit und 39 Kriegsverbrechen wirft die Anklage den früheren Anführern der ruandischen Rebellengruppe FDLR vor. Aufgezeichnete Telefonate gehören zu den Hauptbeweismitteln der Anklage.
dpa fs