Ein Gericht in Bayonne hat Brustkrebs bei einer Flugbegleiterin als Berufskrankheit anerkannt. Das Urteil gilt als Präzedenzfall für Beschäftigte in der Luftfahrt.
Die heute 59-jährige Frau arbeitete fast 30 Jahre für Air France. Sie absolvierte dabei rund 12.600 Flugstunden auf Langstrecken. Etwa die Hälfte davon entfiel auf Nachtflüge.
Das Gericht verwies auf Nachtarbeit und ionisierende Strahlung. Auch Passivrauchen während der Flüge spielte eine Rolle. Bis zum Jahr 2000 war Rauchen in Air-France-Flugzeugen erlaubt.
Genetische oder andere Lebensstilfaktoren hätten die Erkrankung nicht erklärt. Das Urteil ist endgültig und kann nicht angefochten werden.
belga/vk