Die rechtsnationale französische Politikerin Marine Le Pen ist in einem Verfahren um mögliche Scheinbeschäftigung zu einem Jahr Haft verurteilt worden. Die Strafe kann Le Pen durch das Tragen einer Fußfessel verbüßen.
Das Berufungsgericht in Paris urteilte zudem, dass Le Pen für 15 Monate das passive Wahlrecht verliert, weitere 30 Monate sind auf Bewährung ausgesetzt.
Mit diesem Urteil in einem Verfahren um mögliche Scheinbeschäftigung wäre es für Le Pen nur schwer möglich, bei der Präsidentschaftswahl in Frankreich im kommenden Frühjahr zu kandidieren. Die Wahl findet voraussichtlich im April statt.
Das Verfahren gegen Le Pen drehte sich um den Vorwurf der Veruntreuung von Geldern. Zwischen 2004 und 2016 sollen Abgeordnete von Le Pens Partei Geld für parlamentarische Assistenten im Europaparlament bekommen haben, die aber zumindest in Teilen für die Partei Front National (mittlerweile: Rassemblement National) gearbeitet hätten. Le Pen hatte eine Verantwortung dafür vor Gericht von sich gewiesen.
dpa/est/moko