Im Berufungsprozess gegen Frankreichs Altpräsidenten Nicolas Sarkozy um angebliche Wahlkampfgelder aus Libyen hat die Anklage wie schon in erster Instanz sieben Jahre Haft gefordert. Außerdem plädierte die Staatsanwaltschaft in Paris für eine Geldstrafe von 300.000 Euro.
Sie wirft Sarkozy unter anderem die Bildung einer kriminellen Vereinigung, Bestechung und unrechtmäßige Wahlkampffinanzierung vor. Der 71-Jährige hatte in dem Verfahren erneut seine Unschuld beteuert. Es sei kein Geld aus Libyen in seinen Wahlkampf geflossen und er habe nicht unter dem Einfluss des damaligen Machthabers Muammar Gaddafi gestanden, hatte Sarkozy vor Gericht ausgesagt.
dpa/moko