Das LGBTQ-Gesetz in Ungarn verstößt gegen die Grundrechte der EU. Zu diesem Urteil kommt der Europäische Gerichtshof. Demnach verletzt das Gesetz das Verbot der Diskriminierung wegen des Geschlechts und der sexuellen Ausrichtung.
Das LGBTQ-Gesetz war im Jahr 2021 von der Orban-Regierung erlassen worden. Begründet wurde das mit dem Jugendschutz. Kritiker sprachen von einem Anti-Homo-Gesetz, weil unter anderem die Darstellungen von gleichgeschlechtlicher Paaren in Büchern und im Fernsehen verboten waren. Auch die Pride-Parade in Budapest wurde untersagt.
Die EU-Kommission hatte das Gerichtsverfahren gegen Ungarn angestrengt. Mehrere Mitgliedsländer unterstützten den Schritt.
vrt/jp