Sänger Heino (87) geht juristisch gegen eine Wahlwerbung der AfD vor. Beim Landgericht Neuruppin sei per Eilantrag eine einstweilige Verfügung beantragt worden, sagte Heinos Manager der Deutschen Presse-Agentur.
Ein AfD-Kandidat in der Uckermark in Brandenburg hatte vor der Landratswahl an diesem Sonntag mit Heino Wahlwerbung gemacht. Der Aufforderung, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, war er nicht nachgekommen. Der AfD-Kandidat Felix Teichner hatte in sozialen Medien geschrieben: "Am Sonntag würde Heino Felix wählen."
dpa/mh