Der Facebook-Konzern Meta und die Google-Videoplattform YouTube haben eine Niederlage in einem US-Prozess um das Suchtpotenzial von Online-Diensten einstecken müssen.
Geschworene in Los Angeles kamen zu dem Schluss, dass die Plattformen fahrlässig handeln und Nutzer ungenügend über Risiken informieren. Die Geschworenen sprachen der 20-jährigen Klägerin als Wiedergutmachung einen Betrag von drei Millionen Dollar zu. 70 Prozent davon muss Meta zahlen.
In einem zweiten Schritt ordneten sie zusätzlich eine Strafzahlung von weiteren drei Millionen an, die die Unternehmen im gleichen Verhältnis tragen sollen.
Google und Meta kündigten an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Die Klage richtete sich zuletzt gegen YouTube und den Foto- und Videodienst Instagram, der dem Meta-Konzern gehört. Snapchat und Tiktok waren durch einen Vergleich dem Prozess entgangen.
In dem Prozess warf die 20-jährige Klägerin Online-Plattformen vor, sie hätten ihre Dienste absichtlich so gestaltet, dass Nutzer süchtig danach werden. Die Frau fing ihren Angaben zufolge bereits als Kind an, die Plattformen zu nutzen, und führt ihre Depressionen und Angstzustände darauf zurück.
dpa/sh