Die Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofes haben ein Ermittlungsverfahren gegen Belarus wegen des Verdachts auf Deportationen von Regimekritikern eingleitet. Nach einer umfassenden Untersuchung gebe es den begründeten Verdacht, dass hochrangige Regierungsmitglieder Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen hätten, teilte die Anklage in Den Haag mit.
Die politischen Gegner sollen möglicherweise nach Litauen deportiert worden sein. Litauen ist Vertragsstaat des Gerichts, Belarus aber nicht. Der Internationale Strafgerichtshof darf nur dann ermitteln, wenn mindestens ein Vertragsstaat betroffen ist oder wenn er vom UN-Sicherheitsrat dazu beauftragt wurde. Litauen hatte die Ermittlungen auch beantragt.
dpa/mh