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Ungarisches Parlament billigt neue Verfassung

18.04.201118:25
Das ungarische Parlament hat das Mediengesetz geändert
Das ungarische Parlament hat das umstrittene Mediengesetz geändert

Mit der erwarteten großen Mehrheit hat Ungarns Parlament die umstrittene neue Verfassung gebilligt. Die rechtsnationale Regierungspartei Fidesz zementiert mit dem heftig umstrittenen Grundgesetz ihre Macht.

Das ungarische Parlament hat am Montag die umstrittene neue Verfassung gebilligt. 262 Abgeordnete stimmten dafür, 44 dagegen, ein Parlamentarier enthielt sich der Stimme. Vorgelegt hatte den Entwurf die rechtsnationale Regierungspartei Fidesz (Bund Junger Demokraten), die im Parlament über die für Verfassungsänderungen notwendige Zweidrittelmehrheit verfügt. Die Fraktion der oppositionellen Sozialisten (MSZP) blieb der Abstimmung fern. Die neue Verfassung soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten.

Das neue Gesetzeswerk eröffnet dem Fidesz breite Möglichkeiten zur grundlegenden Umgestaltung des Landes und zur Festigung seiner Macht. Schon vor dem Beschluss kritisierten linke und liberale Oppositionelle sowie Juristen und Bürgerrechtler, dass der Entwurfstext im Schnellverfahren, ohne wirkliche Bürgerbeteiligung ausgearbeitet worden sei.      Zudem sieht die Verfassung Regelungen vor, die es Fidesz ermöglichen, jede Nachfolgeregierung handlungsunfähig zu machen. Wird das Staatsbudget nicht rechtzeitig angenommen, kann der Staatspräsident das Parlament auflösen. Ein von Fidesz über neun Jahre hinweg kontrollierter Haushaltsrat kann das Budget jederzeit durch Veto blockieren.

Die Verfassung beginnt mit dem ersten Vers der ungarischen Nationalhymne "Gott schütze den Ungarn". Die Präambel heißt "Nationales Glaubensbekenntnis" und verankert Gott, Christentum, die historische Stephanskrone, den Stolz auf die Geschichte sowie eine nicht näher definierte "historische Verfassung" als Rechtsmaßstäbe. Kritiker fühlen sich dadurch an die faschistische Ideologie der 30er Jahre erinnert.

Die Befugnisse des Verfassungsgerichts wurden beschnitten. Nicht mehr jeder Ungar darf vor diesem Gericht klagen, auch Kommunen ist dieser Weg verschlossen. Nur Staatspräsident, Regierung oder eine Gruppe, die aus mindestens einem Viertel der Parlamentarier gebildet ist, darf künftig die Überprüfung von Gesetzen durch das Verfassungsgericht verlangen.

Das Verfassungsgericht darf auch nicht über Gesetze urteilen, die den Staatshaushalt betreffen. Verankert ist im Grundgesetz, dass die Staatsverschuldung 50 Prozent des Bruttoinlandsprodukts nicht überschreiten darf.

Die Möglichkeiten der Bürger, über ein Referendum die Politik mitzugestalten, wurden erheblich reduziert. Volksbegehren soll es gar nicht mehr geben. Gänzlich ausgeschlossen werden auch Referenden zu Verfassungsänderungen oder den Wahlgesetzen. Die Kommunalwahlen sollen nicht mehr alle vier, sondern nur noch alle fünf Jahre stattfinden. Für die Parlamentswahlen plant Fidesz ein eigenes Wahlgesetz.

dpa/fs - Archivbild: Szilard Koszticsak (epa)

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