Das Urteil im Berufungsverfahren gegen Marine Le Pen wird am 7. Juli verkündet. Das gab der Richter am Mittwoch in Paris bekannt.
Die frühere Vorsitzende des rechtsextremen Rassemblement National wurde letztes Jahr zusammen mit 23 weiteren Personen vom Strafgericht in Paris der Unterschlagung von Steuergeldern für schuldig befunden.
Sie wurde damals zu vier Jahren Haft verurteilt, davon zwei Jahre ohne Bewährung. Außerdem wurde ihr eine Geldstrafe von 100.000 Euro auferlegt. Der Richter entschied damals auch, dass Le Pen sich fünf Jahre lang nicht zur Wahl stellen darf. Le Pen legte Berufung ein.
Bestätigt das Berufungsgericht das Urteil, darf Le Pen nicht an den nächsten französischen Präsidentschaftswahlen teilnehmen. Sie finden im April 2027 statt.
belga/vk