In Paris beginnt am Dienstag das Berufungsverfahren der französischen Rechtsnationalen Marine Le Pen gegen ihre Verurteilung im Prozess um mutmaßlich veruntreute EU-Gelder. Für Le Pen geht es dabei vor allem um die Frage, ob sie bei der Präsidentschaftswahl 2027 als Kandidatin antreten kann.
Der Prozess dreht sich um die mögliche Scheinbeschäftigung von Assistenten von französischen Europaabgeordneten der Partei von Le Pen in den Jahren 2004 bis 2016. Damals hieß die Partei Front National, sie ist mittlerweile in "Rassemblement National" umbenannt worden. Le Pen hat die Vorwürfe immer zurückgewiesen.
In erster Instanz war Le Pen im vergangenen Jahr schuldig gesprochen worden. Das Gericht urteilte, dass ihr mit sofortiger Wirkung das passive Wahlrecht auf fünf Jahre entzogen wird. Es verurteilte die Rechtspopulistin zudem zu zwei Jahren Haft mit elektronischer Fußfessel und zwei weiteren Jahren auf Bewährung und verhängte eine Geldstrafe von 100.000 Euro.
Falls die Richter die Strafe bestätigen, will Le Pen die Kandidatur dem Parteichef von Rassemblement National, Bardella, überlassen. Mit einer Verkündung des Urteils wird im Sommer gerechnet.
dpa/est