Alle Länder der EU müssen in anderen Mitgliedstaaten geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen anerkennen. Das hat der Europäische Gerichtshofs (EuGH) geurteilt.
Geklagt hatten zwei polnische Frauen, die in Deutschland geheiratet hatten. Als sie als Paar nach Hause zurückkehrten, lehnten es die polnischen Behörden ab, die Eheurkunde umzuschreiben.
Das höchste EU-Gericht entschied nun, dass die Weigerung gegen das Freiheitsrecht und das Recht auf Achtung des Privatlebens verstoße.
dpa/jp