Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil festgestellt, dass Getränke, die unter der Bezeichnung Gin verkauft werden, Alkohol enthalten müssen.
Die Richter beziehen sich dabei auf EU-Recht, demzufolge nur bestimmte Spirituosen als Gin bezeichnet werden dürften. Der Zusatz "alkoholfrei" ändere nichts am Verbot, andere Getränke unter dem Namen zu verkaufen.
Ein deutscher Verein hatte gegen ein Unternehmen geklagt, das ein Getränk mit dem Namen "Virgin Gin Alkoholfrei" verkaufte.
dpa/moko